Wir erstellen günstig und professionell Ihre lfd. Lohnabrechnungen für Industrie, Handel und Handwerk. Wir erstellen auch Sofortmeldungen nach §7 DEÜV, welche von Betrieben
bestimmter Branchen abzugeben sind.
Um Arbeitnehmer neu anzumelden, benötigen wir gewisse Informationen und ggf. Anträge. Bitte beachten Sie auch die teils umfangreichen Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn näheres erfahren Sie hier...
Dafür halten wir im Downloadbereich Formulare und Checklisten vor, die diese Aufgabe erleichtern.
Nachdem die grundsätzlichen Fragen geklärt sind, melden wir dann für Sie die Beschäftigten an
und erstellen die Lohnabrechnungen.
Der Gesetzgeber fordert Betrieben bestimmter Branchen zusätzlich eine unverzügliche Meldung der Beschäftigten an die Datenstelle der Rentenversicherung. Die Entscheidung, ob Sofortmeldungen abzugeben sind, trifft die Einzugsstelle. Für versicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse ist das die zuständige Krankenkasse; bei geringfügig Beschäftigten die Minijob-Zentrale.
Typische Tätigkeiten / Auswertungen, die Sie von uns erhalten sind dann:
Monatlich
Lohnabrechnungen
Beitragsnachweise
Lohnsteueranmeldung
Lohnkonten, Lohnjournale
Buchungsliste
Chefauswertung
DTA-Datei für Onlinebanking
Kostenstellenauswertung
Antrag Kurzarbeitergeld
AAG-Erstattungsanträge
Jährlich
SV Jahresmeldungen
Lohnsummenmeldung Berufsgenossenschaften
Lohnsteuerbescheinigung
Bei Bedarf
Arbeitsbescheinigungen
Nebenverdienstbescheinigungen
Einkommensbescheinigungen
und viele mehr.
Die Lohnunterlagen erhalten Sie von uns per PDF in Ihre digitale Personalakte. Gegen einen geringen Aufpreis senden wir die Lohnabrechnungen auch direkt per Briefpost zu
Ihren Arbeitnehmern.
Wir archivieren alle Dokumente und halten sie für die turnusmäßigen Prüfungen (Rentenversicherung, Lohnsteuerprüfung) bereit.
Manchmal stellt sich die Frage, welche Form der Beschäftigung am sinnvollsten ist bzw. überhaupt möglich ist. Neben den weit verbreiteten "normalen" Arbeitsverhältnissen in
Voll- oder Teilzeit und die geringfügige Beschäftigung (Minijob) gibt es da noch weitere Arten.
So gibt es auch recht häufig die kurzfristige Beschäftigung, die studentische Aushilfe (Werkstudenten) oder auch die Haushaltshilfe. Im Vereinswesen gibt es regelmässig ehrenamtlich Tätige und
Übungsleiter, die Aufwandsentschädigungen erhalten. Die eindeutige Zuordnung einer Beschäftigung kann im Einzelfall schwierig werden. Als Arbeits- und Entscheidungshilfe haben wir ein paar
Dokumente parat: