Haben Sie die Buchführung unter Kontrolle, so haben Sie auch das Unternehmen unter Kontrolle. Es bestätigt sich immer wieder, dass fünfzig Prozent des Unternehmenserfolgs vom Rechnungswesen abhängen.
Die Buchhaltung gibt Auskunft über die Vermögenslage und die Herkunft und Verwendung der Mittel des Unternehmens. Sie bildet lückenlos alle Geschäftsvorfälle ab, die im Unternehmen angefallen sind.
Darüber hinaus ist sie die Grundlage für die Liquiditätsplanung. Diese beantwortet die Frage, ob das Unternehmen in der Lage ist die Verbindlichkeiten des Unternehmens pünktlich zu begleichen. Die Kostenrechnung zeigt auf, ob einzelne Bereiche oder Produkte zumindest kostendeckend arbeiten.
Auch ist die Buchführung die Grundlage für Statistiken und Auswertungen als Entscheidungsgrundlage für die Geschäftsführung. So kann unter anderem die Frage beantwortet werden, welche Ihre wichtigsten Kunden sind oder wie sich das Ergebnis in den nächsten zwölf Monaten entwickeln wird.
Viele Unternehmen erledigen die Buchführung und Lohnabrechnung am Anfang lieber selbst. Sie möchten Kosten sparen. Langfristig ist es jedoch nicht immer empfehlenswert, denn Sie können das Kerngeschäft des Unternehmens, wie Kundenakquise und Marketing nicht vernachlässigen. Außerdem sieht ein objektiver Dritter manchmal einfach mehr.
Ein weiterer Grund ist die Gewissheit, dass die Zahlen stimmen und Fristen eingehalten werden. Wir liefern regelmässig Auswertungen und Kennzahlen, die für Sie wichtig sind. Erstaunlicherweise kostet Sie das gar nicht viel.
Machen Sie doch auch, was Sie am besten können. Bringen Sie Ihr Unternehmen voran, in dem Sie sich voll darauf konzentrieren. Wir halten Ihnen den Rücken (und Kopf)
frei vom „Papierkram". Eine sinnvolle Arbeitsteilung unter Spezialisten ist immer effektiver als einzelkämpfende Allrounder.
Grundpreis je Monat |
29,90 Euro |
Buchen Kontoauszüge / Bank | ja |
Buchen Barbelege / Kasse | ja |
Jeder Buchungssatz | 0,80 Euro |
bei mehr als 200 Buchungen, je | 0,75 Euro |
Digitale Belegübergabe | 10,00 Euro/Monat |
Online-Speicher*** gem. DSGVO | 2,00 Euro/Monat |
Periodische Auswertungen | |
BWA | ja |
Summen-und Saldenliste | ja |
Umsatzsteuer-Auswertungen | ja |
Einmalige Kosten: |
|
Einmalige Einrichtungsgebühr Firmenstammdaten |
29,90 € |
zur Buchung |
**Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich 19% Umsatzsteuer.
***Für die Bereitstellung Ihrer vertraulichen Daten / Auswertungen benutzen wir hochgesicherte Onlinespeicher.
Dabei ist nicht nur die Speicherung (auf deutschen Servern) sicher, sondern auch die Datenübertragung geschieht verschlüsselt.
Cloud, mobiles Arbeiten und Digitalisierung – neue Technologien gewinnen immer mehr an Bedeutung. Über kurz oder lang verändern sie sämtliche Prozesse in Ihrem Unternehmen.
Sie können Ihre buchführungsrelevanten Belege auch direkt im Unternehmens-Portal importieren. Eine Software-Installation ist hierfür nicht erforderlich. Folgende Dateitypen können importiert werden: PDF, TIF, TIFF, JPG, JPEG BMP, PNG, GIF
Im Rechenzentrum durchläuft jeder Beleg eine Texterkennung. Der Beleg steht uns dann innerhalb weniger Minuten zur Bearbeitung zur Verfügung. Sobald wir die Belege verbucht haben, stehen sie im Archiv zur Verfügung. Verbuchte Belege können dann nicht mehr verändert werden. Die Buchhaltungsauswertungen stehen Ihnen dann per Browser oder Smartphone App im Rechenzentrum zur Verfügung.
Buchhaltung DIGITAL je Monat
Die digitale Outsourcing-Lösung für Ihr Unternehmen.
Sie laden Ihre Belege im Unternehmensportal hoch. Kein Postversand mehr notwendig.
Inklusive:
*Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (19%).
29,90 €
exkl. MwSt.
Versandkostenfrei in folgende Länder: Deutschland Mehr anzeigen Weniger anzeigen
Um die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Lohnabrechnung sicherzustellen, benötigen Sie Kompetenz und regelmäßige Weiterbildung. Das kostet Sie Zeit und Geld. Schon minimale Fehler in der Buchführung oder Personalabrechnung können zu Problemen mit dem Finanzamt oder dem Sozialversicherungsträger führen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die sich ständig ändernde Rechtslage erschwert den Überblick. Der externe Dienstleister übernimmt automatisch die zivil- und strafrechtliche Haftung für seine Arbeit.
Als Unternehmer sollten Sie sich, nach unserem Dafürhalten, auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren. Sie können zwar auch einen Buchhalter anstellen, doch gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen bedeutet das eine hohe finanzielle Belastung. Schließlich müssen nicht nur die Gehälter gezahlt werden, sondern auch die Lohnnebenkosten und die Arbeitsmaterialien. Das Gleiche gilt natürlich für die Personalabrechnung.
Der externe Buchhalter bietet Ihnen eine hohe Fachkompetenz und viel Erfahrung in den unterschiedlichsten Bereichen. Sie profitieren von seiner Infrastruktur und seinem breitgefächerten Wissen. Er findet Lösungen, die Ihren individuellen Anforderungen entsprechen. Da er sich ständig weiterbildet, müssen Sie sich keine Sorgen darüber machen, ob sein Fachwissen vielleicht veraltet sein könnte.
Sie können Ihren Fokus auf Ihr Unternehmen richten und die Effizienz so deutlich steigern. Komplexe Finanz- und Steuerthemen lagern Sie einfach aus. Dabei zahlen Sie nur die von Ihnen beauftragte Leistung. Wissen also genau, welche Ausgaben für die Buchführung und Lohnabrechnung anfallen. Zusatzkosten wie Sozialausgaben oder Arbeitsmaterialien entfallen. Die Kosten sind also kalkulierbar. Statistiken belegen, dass mit der Beauftragung eines externen Dienstleisters im Schnitt dreißig Prozent der Kosten eingespart werden können.
Wir erstellen günstig und professionell Ihre lfd. Lohnabrechnungen für Industrie, Handel und Handwerk. Meldungen an die Sozialversicherungen, Lohnsteueranmeldungen, Beitragsnachweise, Berufsgenossenschaftsmeldungen werden von uns erstellt und übermittelt.
Für Betriebe bestimmter Branchen sind bei Neueinstellungen Sofortmeldungen nach §7 DEÜV abzugeben, auch das wird von uns preisgünstig erledigt.
Nähere Informationen zum Thema Lohn+Gehalt haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung je Mitarbeiter/in inklusive:
Folgende Leistungen werden gesondert berechnet:
*Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (19%).
13,50 €
exkl. MwSt.
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Ausserdem können Sie Ihren Telefonanschluss hier registrieren lassen und erhalten eine Hamburger Telefon-Vorwahl (funktioniert auch für Mieter ausserhalb Deutschlands).
FIRMENSITZ | |
Monatliche Gebühr |
65,00 Euro |
Name/Firma am Briefkasten | inklusive |
Ladungsfähige Adresse | inklusive |
Digitaler Posteingang | inklusive |
Impressumsfähig | inklusive |
Digitales Archiv (bis 1GB) | inklusive |
Zugriff per Smartphone-App | inklusive |
Schutz gegen Werbung | inklusive |
Weiterleitung der Originalsendung nach Bedarf |
Brief 2,00 Euro + Portoauslagen Paket 5,00 Euro + Versandauslagen |
zur Buchung |
Wir sind ein Hamburger Buchhaltungsbüro, gegründet im Jahr 2004. Gründungsmitglieder waren ein Buchhalter, ein ehemaliger Personalchef, ein ehemaliger Betriebsprüfer, ein Rechtsanwalt und die ersten drei Mandanten.
Die Grundidee war die Selbsthilfe in allen Fragen des Rechnungswesens und rechtlichen Fragen rund um den Betrieb. Dafür wurde der eingetragene Verein als Rechtsform gewählt und bis heute beibehalten.
Inzwischen sind einige der Gründungsmitglieder aus Altersgründen ausgeschieden, neue sind hinzugekommen. Seit vielen Jahren sind die Mandanten auch nicht mehr Mitglieder. Denn die Verwaltung des Vereines wurde mit wachsender Mitgliederzahl aufwändiger und damit teurer. Ausserdem sind wir damit flexibel und können monatliche Vertragslaufzeiten anbieten.
Trotz Allem bleibt unsere Kernkompetenz die Buchhaltung und Lohnabrechnung. Da hat sich äußerlich viel getan, aber im Inneren hat sich kaum etwas geändert. Die Aufgabe erfordert viel betriebliches, steuerliches und sozialrechtliches Wissen; Pflichtbewusstsein; Seriosität und Sorgfalt.
Heute besteht der Verein aus wenigen echten Mitgliedern und aus einer dreistelligen Anzahl von Mandanten. Die meisten noch aus Hamburg, aber etwa die Hälfte aus dem ganzem Bundesgebiet. Die moderne Kommunikation macht es möglich. Wir entwickeln uns mit unseren Mandanten und den technischen und rechtlichen Entwicklungen.
Seit Anfang 2017 steht Ihnen unser Buchhaltungsservice auch in Dudeldorf zur Verfügung. Weitere Informationen, Anfahrt und Kontaktdaten finden Sie hier.
Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und
die lfd. Lohnabrechnung gemäß §6 Nr. 3 und 4 StBerG.
Auszug aus dem Gesetzestext:
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Das Verbot des § 5 gilt nicht für
1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,
2. die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,
3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von
Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
4.das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.